kirschbaum

riji

Sämling
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Sep 20, 2019
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hallo ich habe einen ca. 30 jahre alten kirschbaum der ungefähr 12m hoch ist er trägt noch gut ist aber schwer zu beernten ,nun kam der g.vorstand und sagte baum auf 4m einkürzen, da sind aber keine äste mehr da oder weg, nun meine frage, darf er das fordern oder hat der baum bestandsschutz?
 
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Andreas

Gast
hallo ich habe einen ca. 30 jahre alten kirschbaum der ungefähr 12m hoch ist er trägt noch gut ist aber schwer zu beernten ,nun kam der g.vorstand und sagte baum auf 4m einkürzen, da sind aber keine äste mehr da oder weg, nun meine frage, darf er das fordern oder hat der baum bestandsschutz?
Bei einem Kirschbaum ist das bei uns nicht zulässig .
Wenn keine Unfallgefahr besteht , kann der wachsen wie du willst .
Bitte schaue zu diesem Thema in die Rubrik " Kleingarten " .
Wuchshöhen gibt es nur bei Hecken , Nadelgehölzen u,ä.
Informiere dich auch in eurer Gartenordnung .
 
G

Gast069

Gast
Die Naturschutzgesetze greifen nicht in Gärtnerischen Anlagen
Ach was? Wenn ich deine Beiträge von anderswo im Forum dazu nehme, heißt das: den alten Baum darf man trotz Naturschutzgesetz umhauen, aber das Gewächshaus muss dem Gesetz entsprechen???

Anderswo im Internet lese ich dagegen:
Ein Garten ist kein rechtsfreier Raum. Was Sie mit den Pflanzen und wildlebenden Tieren in Ihrem Garten machen dürfen, wird durch das Naturschutzrecht geregelt. Das zentrale Gesetz dafür ist das Bundesnaturschutzgesetz mit den dazugehörigen Landesgesetzen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene.

Also, da stimme ich wohl eher der Aussage von Andreas zu, die wohl zutreffender zu sein scheint.
Und als eine Nachbarin hier die beiden schönen alten Bäume in ihrem Garten fällen ließ, weil die so viel Laub machen - natürlich in der Annahme, dass sie in ihrem Garten machen dürfe, was sie wolle - war auch sehr schnell ein Amt hier. Hat den Bäumen natürlich nicht mehr geholfen, aber die Baumfrevlerin doch bisschen was gekostet :))
(PS.: an meinem Gewächshaus haben die sich aber nicht gestört...;-)
 
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Andreas

Gast
Hallo Gast !
Um dir Klarheit zu verschaffen , lese bitte das Bundeskleingartengesetz .
Dort findest du eigentlich auf viele Fragen eine Antwort .
Es gibt sogar die Pflicht , Bäume zu fällen , welche nicht in den Garten gehören . Dazu zählen alle Nadelgehölze , Walnußbäume , Eichen usw.
Auf Pachtland ist das anders , da braucht man für jeden Baum eine Fällerlaubnis , weil alle Bäume dem Grünflächenamt gehören .
 

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