Grundsteuer B

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Andreas

Gast
Liebe Forianer !
Ich bezahle für meine Gartenlaube die Grundsteuer B , weil die Dachfläche größer als 24 Qm ist . In Ordnung .
Aber ich bezahle diese Steuer einmal an die Stadtkasse Chemnitz und einmal mit der jährlichen Pachtberechnung nochmals an den Vorstand , der diese dann auch wieder an die Stadtkasse weiterleitet . Ich bin nicht der Einzige mit diesem Problem , es ist eben so , punkt !
Das wurmt mich gewaltig , keine Steuer ist zweimal zu bezahlen , oder ? Wem ergeht es auch so , wer hat Ahnung ?

Gruß Andreas
 

Tiogo

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Darf meiner Meinung nach eigentlich nicht sein. Es kann schon sein, daß der Verein zur Zahlung dieser Grundsteuer aufgefordert wird und den Betrag dann von den entsprechenden Mitgliedern wieder einfordert. Ich würde mit der Rechnung vom Verein und wenn möglich auch dem Zahlungsbeleg zur Stadt gehen und klarstellen, daß der Verein die Zahlung der Grundsteuer B an die Stadt übernommen hat.
Oder anders herum beim Vorstand klarstellen, daß die Grundsteuer direkt an die Stadt gezahlt wird. Eigentlich ist es dann Aufgabe des Vorstandes den Fehler im System zu finden und zu beseitigen. Sorum ist es vermutlich einfacher. Wenn gezahlt wird, ohne daß sich jemand wehrt, schaut auch niemand nach, ob da ein Fehler vorliegt. Bezahlen heißt, die Rechnung akzeptieren.

Gruß
Diana
 
A

Andreas

Gast
Vielen Dank für die Antwort . Ich wollte erst diese Erkundigungen einziehen , denn man will sich ja bei den Behörden nicht lächerlich machen . Andererseits ist es unangenehm , dem Verein solche gravierenden Fehler zu beweisen , dann wollen viele ihr Geld zurück , Ärger für den Vorstand ohne Ende . Dazu will ich selbst in den Vorstand und wenn ich plötzlich als Stänkerer auftrete , wird man sich rächen .
Gruß
Andreas
 

Stachelbär

Gartenguru
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Vielen Dank für die Antwort . Ich wollte erst diese Erkundigungen einziehen , denn man will sich ja bei den Behörden nicht lächerlich machen . Andererseits ist es unangenehm , dem Verein solche gravierenden Fehler zu beweisen , dann wollen viele ihr Geld zurück , Ärger für den Vorstand ohne Ende . Dazu will ich selbst in den Vorstand und wenn ich plötzlich als Stänkerer auftrete , wird man sich rächen .
Gruß
Andreas
Hi Andreas,
ist doch kein Stänkern, wenn Du Rechte einforderst - der Ton wird die Musik machen...;)
Oder Du schreibst "ahnungslos" die Stadtkasse an..."Warum Du 2x Grundsteuer zahlst oder ob das etwas anderes sei"...
Viel Erfolg und Grüße
Stachelbär
 

Tiogo

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Hallo Andreas,

ich habe nachgelesen und die Grundsteuer B gilt für Gelände mit Wohnbebauung. Es handelt sichhier doch um einen Kleingartenverein, oder?
 
A

Andreas

Gast
Hi Andreas,
ist doch kein Stänkern, wenn Du Rechte einforderst - der Ton wird die Musik machen...;)
Oder Du schreibst "ahnungslos" die Stadtkasse an..."Warum Du 2x Grundsteuer zahlst oder ob das etwas anderes sei"...
Viel Erfolg und Grüße
Stachelbär
Danke , lieber Stachelbär !
So ähnlich werde ich es machen . Eigentlich wieder wie immer , alle meckern , aber keiner macht was . Rührt dann einer etwas an , ist er der Dumme , wenns schiefgeht . Die Situation in unseren Anlagen hier ist sehr schlecht . Ein Thema für sich , aber paßt nicht ins Forum .
Liebe Grüße
Andreas
 
A

Andreas

Gast
Hallo Andreas,

ich habe nachgelesen und die Grundsteuer B gilt für Gelände mit Wohnbebauung. Es handelt sichhier doch um einen Kleingartenverein, oder?
Ja , hier handelt es sich um eine Kleingartenanlage . In diesem Fall bezieht sich die Grundsteuer B auf die Dachfläche der Gartenlaube , welche auf 24 qm begrenzt ist . Ich warte auf den Tag , an dem das Dach der Hollywoodschaukel mitgezählt wird , ach , geht ja nicht , zwei Dachflächen sind verboten . Ist das noch zeitgemäß ?
 

Tiogo

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Ich habe nochmal nachgelesen. Die Grundsteuer B wird für Bebautes Gelände mit Wohnbebauung (Dachfläche über 24qm) fällig und ist vom Eigentümer zu zahlen. Ist der Verein der Eigentümer des Geländes, so muß dieser die Steuer zahlen und kann sie dann vom Pächter wieder einfordern. Der Pächter ist nicht der Eigentümer des Geländes sondern der Besitzer. Er sitzt sozusagen auf dem Land. Gehört das Land (der Garten) dir und du bist zusätzlich im Verein, dann mußt du die Steuer zahlen, aber nicht zusätzlich nochmal an den Verein. Einfach mal vorsichtig nachfragen ist noch lange kein Stänkern. Klar können dann viele ihr Geld zurückfordern. Aber zum einen muß der Vorstand für solche Fälle versichert sein (sogenannte Funktionärsversicherung) und besser ein Fehler wird erkannt und beseitigt als ewig mitgezogen. Willst du Vorstand werden und das so weiterführen? Stillschweigen bewahren? Könntest du das mit deinem Gewissen vereinbaren? Und wenn dann jemand draufkommt bist du der Dackel.
Erst mal beim Vorsitzenden vorsprechen evtl. unter vier Augen. Dann bei der Stadt nachfragen, ob es sein kann, daß man die Grundsteuer B für ein und dasselbe Gelände zweimal zahlen muß. (ich sagte ja : meiner Meinung nach- ich bin aber kein Rechtsanwalt)
Ärger würde ich es nicht mal nennen. Immer vor Augen halten, daß da an der Spitze lauter Laien sitzen! Ruhig auch dem Vorstand klarmachen, daß man ihm keine Absicht unterstellt. Der hat es vielleicht schon vom Vorgänger so übernommen und weiß nicht mal, daß er einen Fehler macht.
Als ich das Amt der ersten Vorsitzenden übernommen habe wurde mir gesagt: "da mußt du nur zweimal im Jahr in eine Sitzung" Es waren so gut wie keine Unterlagen da, die mir hätten helfen können...(allerdings wohlmeinende Beiratsmitglieder)
Jeder ist hier froh, wenn bei Neuwahlen der alte Vorstand weitermacht, oder sich jemand findet der das Amt übernimmt.
Wenn die Mitglieder was taugen, dann wissen sie zu schätzen, daß du Fehler aufdeckst und nicht unter den Teppich kehrst.
 
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Tiogo

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Hoppla, ich dachte die erste Nachricht hätte es gelöscht. Die war plötzlich nicht mehr sichtbar. Tja, das mit der Dachfläche ist immer ein Streitpunkt. Aber verständlich. Hier hat ein Mitglied in einer Nacht und Nebelaktion sein Dach auf satte 36 qm erweitert und dann behauptet das wäre schon so gewesen und hätte Bestandsschutz. Ich hab ihm eine Luftaufnahme von Google Maps gezeigt, auf der seine Parzelle ohne Dacherweiterung drauf war.
Solche Gesetze kommen nicht von ungefähr und du mußt als Vorstand 150%ig hinterhersein, damit du annähern 100% bekommst.
Kannst Du nicht die Dachfläche verkleinern? Aus einem Freisitz eine Pergola machen?
Bis vor kurzem war die Dachfläche übrigens noch auf 16qm begrenzt. Das sind Gerätehütten, keine Wohnlauben.
 
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Andreas

Gast
Naja , ich würde mich niemals bezüglich Dachfläche verkleinern . Deswegen bauen ja viele Leute alte Lauben aus , weil man bei jeder Neuen die Eckwerte einhalten muß .
Auf jeden Fall vielen lieben Dank für die Mühe und die Ratschläge . Ich werde hier über mein Vorgehen selbstverständlich berichten !
Mit dankbarem Gruß
Andreas
 

Tiogo

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? Muß man doch eigentlich auch bei den alten Lauben, oder sonst halt zahlen. Die Lauben in unseren Parzellen wurden schon einheitlich in der richtigen Größe von der Eigentümerin aufgestellt. Wenn da weitergebaut würde, wäre halt der Generalpachtvertrag in Gefahr. Damit macht man es dem Eigentümer leicht, das Land ohne Ersatz zu kündigen. Und wir wären nicht der erste Verein, dessen Gelände zu Bauland wird.
Finde ich toll, daß du weiter berichten willst. Und jetzt bin ich schon neugierig: Sind eure Lauben alle unterschiedlich und alle über 24qm?
 
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Andreas

Gast
Guten Abend in die Runde !
Unsere Gartenanlage gibt es seit 1911 . Nach dem Krieg wurde sie größer , weil Teile eines Truppenübungsplatzes der Wehrmacht dazu kamen . Nach 2000 wurde ein Drittel abgerissen für den Bau unseres Südring ( Umfahrung von Chemnitz im Süden ). Durch diese Entwicklung haben wir Bebauungen , die sehr alt sind , aber auch Neuere . Manche Lauben sind sehr klein , andere , wie meine , sind größer . Den Garten habe ich in dieser Form übernommen . Das Land ist privat , wir wollen und können es kaufen , aber eine Sachbearbeiterin in der Stadtverwaltung blockiert das . Durch Trennungen oder Zusammenlegungen von Parzellen kommt es auch vor , daß manche Gärten zwei Lauben haben , illegal , aber beim Pächterwechsel gibt es keine Auflagen . Andererseits müssen in unserer Anlage Gewächshäuser vom Vorstand genehmigt werden . Auch meinen Teich habe ich genehmigen lassen . Schon das Aufstellen eines kleinen Blechschuppens ist verboten , weil zwei Dachflächen da sind .
Das ist die aktuelle Situation .
Liebe Grüße
Andreas
 
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Andreas

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Hier das Beispiel , wie ein Garten zwei Lauben haben kann . Dieser Garten entstand aus zwei kleinen Gärten .
Liebe Grüße
Andreas
 

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Andreas

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Aber ja , einige Dinge können sich auch die Ossis reichlich leisten ! Leider ist das einige Kilometer weiter alles sehr böse . Oberhalb Zschopau geht die Welt unter .
Liebe Grüße Andreas
 

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Andreas

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Lieber Stachelbär , ich würde morgen im Regen und bei Schnee echten Kalk streuen . Nach dieser Wetterlage könnte es vielleicht zu trocken sein .
Bitte gib mir einen Rat .
Liebe Grüße Andreas
 

Stachelbär

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Aber ja , einige Dinge können sich auch die Ossis reichlich leisten ! Leider ist das einige Kilometer weiter alles sehr böse . Oberhalb Zschopau geht die Welt unter .
Liebe Grüße Andreas
Moin Andreas, Trotzdem beneide ich Euch um den Schnee. Bei uns ist alles grün, grau und braun...
Stachelbär grüßt
 

Stachelbär

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Andreas

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Vielen Dank , lieber Stachelbär ! Heute bleibe sogar ich zu Hause , wir haben starken Sturm und kräftigen Dauerregen . Der Kalk würde sinnlos in alle Winde verstreut , im Wahrsten Sinne . Liebe Grüße
Andreas
 
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Andreas

Gast
Guten Abend ! Wie versprochen , informiere ich über meine Erkundigungen , warum ich die Grundsteuer B zweimal bezahle .
Einmal bezahle ich diese für die Größe meiner überdachten Fläche an das Steuer-und Kassenamt .
Nochmal bezahle ich die Steuer ( andere Summe ) an den Gartenverein / Stadtverband für die Größe meines Gartens , bei mir 408 qm .
Liebe Grüße an alle von
Andreas
 

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