Einfrieren

Aufgetautes wieder einfrieren: Ist das wirklich tabu?

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Haushaltserfahrene Bekannte wie auch die Tiefkühlindustrie raten Ihnen dringend: Aufgetautes niemals wieder einfrieren! Doch stimmt das und ist das heute noch aktuell? Aus mikrobiologischer Sicht gibt es Entwarnung in Sachen wiederholtes Tiefkühlen.

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Aufgetautes Gemüse kann durchaus wieder eingefroren werden
AUF EINEN BLICK
Kann man aufgetaute Lebensmittel wieder einfrieren?
Aufgetautes wieder einzufrieren ist grundsätzlich möglich. Bei zubereiteten Gerichten, die erneut erhitzt werden, gibt es kein gesundheitliches Risiko. Bei rohen Lebensmitteln sollte auf Hygiene und ggf. Garen geachtet werden. Bei unerhitzt verzehrten Lebensmitteln ist Vorsicht geboten – insbesondere bei tierischen Produkten.

Welche Probleme können beim wiederholten Einfrieren entstehen?

Die größten Bedenken beim Einfrieren von Aufgetautem sind meist gesundheitlicher Natur: Beim langsamen Auftauen und Erwärmen von Lebensmitteln ist es möglich, dass sich schädliche Keime auf den Produkten ansiedeln. Dies kann die Lebensmittel verderben lassen und zu einer Gesundheitsgefahr für denjenigen werden, der sie zu sich nimmt.
Je nachdem, um welche Art von Produkt es sich handelt, ist die Gefahr, durch wiederholt aufgetaute Lebensmittel gesundheitliche Schäden zu erleiden, relativ gering. Bei den im Folgenden beschriebenen Produktgruppen gibt es große Unterschiede bei der zu erwartenden Keimbelastung:

  • zubereitete Gerichte (selbst gekocht oder Fertigprodukt)
  • rohe Lebensmittel
  • Lebensmittel, die ohne vorheriges Garen verzehrt werden

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Leidet die Produktqualität beim wiederholten Auftauen?

Diese Frage ist ganz klar mit ja zu beantworten. Durch das Tiefkühlen wird die Zellstruktur der Lebensmittel geschädigt, wodurch beispielsweise Früchte nach dem Auftauen oft matschig sind. Beim zweiten Einfrieren und Wiederauftauen verstärkt sich dieser Effekt, weshalb die Lebensmittel oft unansehnlich werden. Auch der Geschmack vieler Produkte leidet unter dem mehrmaligen Auftauen.

Zubereitete Gerichte wieder einfrieren

Egal ob fertig gekauftes Tiefkühlgericht oder zu Hause zubereitetes Essen: Reste Ihrer bereits einmal aufgetauten Mahlzeiten können Sie problemlos wieder einfrieren, wenn das Gericht vor dem Verzehr erneut ausreichend erhitzt wird. Möglicherweise enthaltene schädliche Keime werden in Ofen, Kochtopf oder Mikrowelle abgetötet, wodurch keinerlei Gesundheitsgefahr beim Verzehr besteht.
Vor dem wiederholten Tiefkühlen sollten Sie darauf achten, dass das Essen nicht länger als zwei Stunden ungekühlt stehen bleibt. So können Sie zusätzlich der Keimbildung vorbeugen.
Bitte beachten Sie, dass insbesondere fertig zubereitete Gerichte beim wiederholten Auftauen stark an Aroma verlieren.

Rohe Lebensmittel wieder einfrieren

Möchten Sie die Wiederaufgetauten Lebensmittel vor dem Verzehr garen? Dann besteht keine Gesundheitsgefahr durch das wiederholte Einfrieren. Falls Sie Obst oder Gemüse roh verzehren möchten, ist es wichtig, beim ersten und jedem weiteren Auftauen darauf zu achten, dass sich keine Keime auf den Lebensmitteln ansiedeln können: Das Obst oder Gemüse muss stets gekühlt bleiben, also auch im Kühlschrank auftauen. Wiederholt aufgetaute tierische Produkte sollten Sie aufgrund der Gesundheitsgefahr im Falle von Keimbelastung nicht roh verzehren.
Bei den meisten Obst- und Gemüsesorten leidet aufgrund von ihrem hohen Wassergehalt die Struktur so stark, dass die wiederaufgetauten Früchte unappetitlich wirken.

Unerhitzt bleibende Lebensmittel wieder einfrieren

Tiefgekühlte Lebensmittel, die vor dem Verzehr nicht erhitzt werden, dürfen nicht länger als zwei Stunden ungekühlt bleiben, wenn Sie sie wieder einfrieren möchten. Anderenfalls ist das Risiko einer erhöhten Keimbelastung hoch. Ihrer Gesundheit zuliebe sollten Sie jedoch solche Lebensmittel insbesondere dann, wenn Sie Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten (zum Beispiel Eiscreme oder Gebäck), sicherheitshalber nicht erneut einfrieren.

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